Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Christophe François Fotografie

Stand: April 2026
Anbieter: Christophe François Nilles, Christophe François Fotografie, Konkordiastraße 85, 40219 Düsseldorf
E-Mail: kontakt@christophe-francois.de
Telefon: +49 (0) 179 2444223


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Christophe François Nilles, handelnd unter Christophe François Fotografie, nachfolgend „Fotograf“ genannt.

1.2 Die Leistungen des Fotografen richten sich primär an Unternehmer, insbesondere Architekturbüros, Immobilienmakler, Bauträger, Projektentwickler, Unternehmen aus den Bereichen Architektur, Immobilien, Interior Design, Messe und Markenkommunikation. Diese AGB gelten auch gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Fotograf in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen im Vertrag, Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.


2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Fotografen sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 14 Kalendertage gültig.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines Vertrags, durch Annahme eines Angebots in Textform, durch Auftragsbestätigung des Fotografen oder durch sonstige eindeutige Beauftragung durch den Auftraggeber.

2.3 Die Annahme eines Angebots per E-Mail genügt. Beginnt der Fotograf auf Wunsch des Auftraggebers mit der Leistungserbringung, gilt dies ebenfalls als Vertragsschluss, sofern die wesentlichen Leistungsinhalte zuvor vereinbart wurden.

2.4 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Briefing oder der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.


3. Leistungsumfang

3.1 Der Fotograf erbringt fotografische und audiovisuelle Leistungen, insbesondere in den Bereichen Architekturfotografie, Immobilienfotografie, Interior-Fotografie, Messefotografie, Drohnenfotografie, Drohnenvideo, Projekt- und Unternehmensdarstellung sowie ergänzende Bildbearbeitung und digitale Bereitstellung.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Anzahl der Aufnahmen, Umfang der Bearbeitung, Aufnahmeorte, Aufnahmezeiten, Lieferumfang, Nutzungsumfang und Honorar, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

3.3 Der Fotograf schuldet eine fachgerechte, künstlerisch-gestalterische Leistung im Rahmen des vereinbarten Briefings. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Verkaufs-, Vermietungs-, Presse- oder Marketingwirkung, wird nicht geschuldet.

3.4 Die gestalterische und technische Umsetzung liegt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Ermessen des Fotografen. Dies gilt insbesondere für Perspektive, Bildaufbau, Lichtführung, Zeitpunkt der Aufnahme, Auswahl technischer Mittel, Bearbeitungsstil und finale Ausarbeitung.

3.5 Bei Architektur- und Interior-Projekten kann der Auftraggeber, sofern vereinbart oder durch den Fotografen angeboten, eine Bildauswahl aus einer Auswahlgalerie treffen. Bei Immobilienfotografie trifft der Fotograf grundsätzlich die finale Bildauswahl, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt dem Fotografen alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Objektadresse, Ansprechpartner vor Ort, Zutrittsregelungen, Zeitfenster, gewünschte Motive, Nutzungszwecke, Besonderheiten des Objekts, Sicherheitsvorgaben und etwaige Einschränkungen.

4.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die zu fotografierenden Räume, Gebäude, Außenanlagen, Messestände oder sonstigen Motive zum vereinbarten Termin aufnahmebereit, zugänglich, aufgeräumt und frei von störenden Gegenständen sind, soweit dies für den beauftragten Zweck erforderlich ist.

4.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und Freigaben, soweit diese nicht ausdrücklich vom Fotografen übernommen werden. Dies betrifft insbesondere Zutrittsrechte, Hausrechte, Eigentümerzustimmungen, Mietergenehmigungen, Freigaben von Architekten, Designern, Künstlern, Markeninhabern, Veranstaltern sowie Einwilligungen abgebildeter Personen.

4.4 Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Termine, die durch fehlende Informationen, fehlende Freigaben, mangelnde Aufnahmebereitschaft, eingeschränkten Zugang oder sonstige Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers entstehen, können gesondert berechnet werden.

4.5 Der Auftraggeber stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber erforderliche Rechte, Einwilligungen oder Genehmigungen nicht eingeholt hat. Dies gilt nicht, soweit der Fotograf den Rechtsverstoß selbst zu vertreten hat.


5. Termine, Wetter, Drohnenaufnahmen und Sicherheitsvorbehalt

5.1 Vereinbarte Aufnahme- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch den Auftraggeber, Dritte, Wetter, technische Störungen, Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige vom Fotografen nicht zu vertretende Umstände eintreten.

5.2 Außenaufnahmen, Architekturfotografie, Immobilienfotografie und Drohnenaufnahmen sind in besonderem Maße von Wetter, Licht, Sichtverhältnissen, Wind, Niederschlag, Baustellenzustand, Jahreszeit, Zugänglichkeit und Sicherheitslage abhängig. Der Fotograf entscheidet nach fachlicher Einschätzung, ob ein Termin sinnvoll und sicher durchgeführt werden kann.

5.3 Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie unter Beachtung von Sicherheits-, Datenschutz-, Luftverkehrs- und Grundstücksrechten. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Flugmanöver, Flughöhen, Perspektiven oder Aufnahmen besteht nicht, wenn rechtliche, technische, wetterbedingte oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen.

5.4 Der Fotograf ist berechtigt, einen Termin abzubrechen, zu verschieben oder einzelne Aufnahmen nicht durchzuführen, wenn nach seiner Einschätzung Sicherheitsrisiken, unzulässige Flugbedingungen, behördliche Beschränkungen, fehlende Genehmigungen, störende Drittpersonen, unzureichende Objektvorbereitung oder sonstige erhebliche Hindernisse bestehen.

5.5 Entstehen durch eine erforderliche Verschiebung oder Wiederholung zusätzliche Reise-, Organisations-, Assistenz-, Technik-, Genehmigungs- oder sonstige Fremdkosten, trägt diese der Auftraggeber, soweit die Ursache nicht vom Fotografen zu vertreten ist.


6. Honorare, Preise und Auslagen

6.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Honorare. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Im Honorar enthalten sind nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Zusätzliche Leistungen, zusätzliche Korrekturschleifen, erweiterte Nutzungsrechte, Retuschen, Composings, Reisekosten, Parkgebühren, Genehmigungsgebühren, Locationgebühren, Assistenz, Equipmentmiete, Expressbearbeitung oder sonstiger Mehraufwand werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

6.3 Erhöht sich der Aufwand nach Vertragsschluss aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers, zusätzlichen Motiven, weiteren Nutzungszwecken, verlängerten Aufnahmezeiten oder zusätzlichen Abstimmungen, ist der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand zusätzlich zu berechnen.


7. Zahlung und Download-Freischaltung

7.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

7.2 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Leistungserbringung beziehungsweise nach Bereitstellung der finalen Bild- oder Videodateien.

7.3 Bei Neukunden ist der Fotograf berechtigt, die finalen hochauflösenden Dateien erst nach vollständiger Zahlung zum Download freizuschalten. Vor Zahlung kann der Fotograf Vorschauen, Auswahlgalerien oder Dateien mit Wasserzeichen bereitstellen.

7.4 Nutzungsrechte an den gelieferten Aufnahmen werden erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Auftrag geschuldeter Beträge eingeräumt. Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Nutzung der Aufnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Fotografen zulässig.

7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Fotograf ist berechtigt, weitere Leistungen und zusätzliche Nutzungsrechtseinräumungen bis zur vollständigen Zahlung offener Forderungen zurückzuhalten.


8. Absage, Verschiebung und Ausfallhonorar

8.1 Vereinbarte Fototermine sind verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber bedarf der Textform.

8.2 Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin aus Gründen ab oder verschiebt ihn aus Gründen, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, kann der Fotograf ein angemessenes Ausfallhonorar verlangen. Für Unternehmer gilt vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren oder höheren Schadens folgende Pauschalierung:

  • Absage oder Verschiebung weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars,
  • weniger als 3 Werktage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars,
  • weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen beziehungsweise fehlender Zugang vor Ort: 100 % des vereinbarten Honorars.

8.3 Bereits entstandene Fremdkosten, Vorbereitungskosten, Genehmigungskosten, Reise- und Organisationskosten sind unabhängig vom Ausfallhonorar zu erstatten, soweit sie nicht vermeidbar waren.

8.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Fotografen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

8.5 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.


9. Auswahl, Bearbeitung und Korrekturen

9.1 Der Fotograf stellt dem Auftraggeber je nach Auftrag eine Auswahlgalerie, Vorschau oder finale Dateien über Picdrop oder einen vergleichbaren Dienst bereit.

9.2 Bei Architektur- und Interior-Projekten kann der Auftraggeber, sofern vereinbart, die final zu bearbeitenden Motive aus einer Vorauswahl auswählen. Erfolgt die Auswahl nicht innerhalb einer vom Fotografen gesetzten angemessenen Frist, kann sich die Lieferung entsprechend verzögern. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, nach vorherigem Hinweis eine Auswahl selbst zu treffen oder den Mehraufwand gesondert zu berechnen.

9.3 Bei Immobilienfotografie wählt der Fotograf die finalen Motive grundsätzlich selbst aus, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.4 Eine Korrekturschleife ist im vereinbarten Honorar enthalten, sofern sie sich auf übliche und angemessene Anpassungen der final ausgewählten Bilder bezieht. Dazu können insbesondere Helligkeit, Kontrast, Farbwirkung, Zuschnitt oder kleinere Retuschen gehören.

9.5 Weitere Korrekturschleifen, umfangreiche Retuschen, digitale Bildmanipulationen, Composings, Austausch von Bildbestandteilen, Entfernung größerer Objekte, Änderung von Lichtstimmungen, virtuelle Inszenierungen oder sonstige Leistungen außerhalb der üblichen Ausarbeitung werden gesondert berechnet.

9.6 Der Auftraggeber erkennt an, dass Fotografie eine gestalterische Leistung ist. Subjektive Abweichungen vom Geschmack des Auftraggebers stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten Briefing und dem erkennbaren Stil des Fotografen entspricht.


10. Lieferung, Picdrop und Archivierung

10.1 Die Lieferung erfolgt digital, in der Regel über Picdrop. Der Fotograf kann einen anderen geeigneten Übermittlungsweg wählen.

10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Dateien nach Bereitstellung unverzüglich herunterzuladen, zu prüfen und eigenständig zu sichern.

10.3 Auswahl- und Downloadgalerien können zeitlich begrenzt verfügbar sein. Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung oder dauerhafte Archivierung der Daten durch den Fotografen.

10.4 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Rohdaten, Zwischenstände, nicht ausgewählte Aufnahmen, Projektdateien, offene Bearbeitungsdateien oder verworfene Aufnahmen aufzubewahren oder herauszugeben.

10.5 Eine spätere erneute Bereitstellung archivierter Dateien kann, sofern die Dateien noch vorhanden sind, gesondert berechnet werden.


11. RAW-Dateien und unbearbeitetes Material

11.1 RAW-Dateien, unbearbeitete Aufnahmen, offene Projektdateien, Schnittprojekte, Ebenendateien, Presets und sonstige Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der Lieferung.

11.2 Eine Herausgabe solcher Dateien erfolgt nur bei ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

11.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich die im Angebot oder Vertrag vereinbarten final bearbeiteten Dateien.


12. Urheberrecht und Nutzungsrechte

12.1 Sämtliche vom Fotografen erstellten Fotografien, Videos und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich beziehungsweise leistungsschutzrechtlich geschützt.

12.2 Der Fotograf bleibt Urheber beziehungsweise Rechteinhaber der erstellten Aufnahmen. Der Auftraggeber erhält keine Eigentumsrechte an den Bild- oder Videodateien, sondern Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang.

12.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, gewerbliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den final gelieferten Aufnahmen.

12.4 Das einfache gewerbliche Nutzungsrecht umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Nutzung der final gelieferten Aufnahmen für die eigene Unternehmenskommunikation des Auftraggebers und für das konkret beauftragte Projekt. Dazu zählen insbesondere Website, Social Media, Exposés, Immobilienportale, Präsentationen, Unternehmensbroschüren, Pressearbeit, Messekommunikation und vergleichbare Eigenwerbung des Auftraggebers.

12.5 Die Nutzungsrechte sind projektbezogen. Eine Nutzung für andere Projekte, andere Unternehmen, verbundene Unternehmen, Auftraggeber des Auftraggebers, Agenturen, Architekten, Bauträger, Hersteller, Mieter, Eigentümer, Pressepartner oder sonstige Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder vom Fotografen nachträglich freigegeben wurde.

12.6 Die Weitergabe der Aufnahmen an Dritte ist nur erlaubt, soweit sie zur vereinbarten Nutzung erforderlich ist, etwa an Druckereien, Webdienstleister, Presseverteiler, Immobilienportale oder Social-Media-Dienstleister. Eine eigenständige Nutzung durch diese Dritten ist hiervon nicht umfasst.

12.7 Nicht gestattet sind insbesondere Verkauf, Weiterlizenzierung, Archivverkauf, Stock-Nutzung, Weitergabe an Bilddatenbanken, Nutzung für fremde Werbung, Nutzung durch Dritte, Nutzung für KI-Training, Nutzung als Trainings-, Referenz- oder Datensatz für generative KI-Systeme sowie jede Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks.

12.8 Eine Bearbeitung der Aufnahmen ist nur insoweit zulässig, wie sie für die technisch notwendige Anpassung an das jeweilige Medium erforderlich ist, insbesondere Skalierung, Zuschnitt, Formatänderung oder Komprimierung. Darüberhinausgehende Veränderungen, Filter, Farbänderungen, Retuschen, Composings, KI-generierte Erweiterungen oder inhaltliche Manipulationen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fotografen.

12.9 Für exklusive, übertragbare, erweiterte, internationale, zeitlich unbegrenzte, kampagnenbezogene, presseweite oder konzernweite Nutzungsrechte ist eine gesonderte Vereinbarung und Vergütung erforderlich, sofern diese Rechte nicht bereits ausdrücklich im Angebot enthalten sind.


13. Urheberbenennung

13.1 Bei Veröffentlichungen in Social Media ist der Fotograf als Urheber zu nennen. Die Nennung soll, soweit technisch möglich, durch Verlinkung oder Angabe erfolgen, zum Beispiel: „Foto: Christophe François Nilles“ oder „Foto: Christophe François Fotografie“.

13.2 Bei anderen Nutzungen ist eine Urheberbenennung erforderlich, soweit dies branchenüblich, technisch möglich oder vereinbart ist.

13.3 Unterbleibt eine vereinbarte oder erforderliche Urheberbenennung, ist der Fotograf berechtigt, eine angemessene Nachholung oder Korrektur zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.


14. Referenznutzung durch den Fotografen

14.1 Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen zur Eigenwerbung und Referenzdarstellung zu nutzen. Dies umfasst insbesondere Website, Portfolio, Social Media, Präsentationen, Wettbewerbe, Ausstellungen, Presse, Fachpublikationen und Eigenmarketing.

14.2 Die Referenznutzung ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber vor Vertragsschluss ausdrücklich auf Vertraulichkeit hinweist und eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird oder soweit berechtigte Interessen Dritter entgegenstehen.

14.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass einer üblichen Referenznutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen, soweit ihm diese Rechte bekannt sind oder bekannt sein müssten.


15. Rechte Dritter, Objekte, Personen und Marken

15.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die beauftragte Aufnahme und Nutzung der Motive rechtlich zulässig ist, soweit die betreffenden Rechte aus seiner Sphäre stammen oder von ihm beschafft werden können.

15.2 Dies betrifft insbesondere Rechte an Gebäuden, Innenarchitektur, Kunstwerken, Designs, Marken, Logos, Messeständen, Produkten, Grundstücken, privaten Räumen, Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sowie Haus- und Eigentumsrechte.

15.3 Der Fotograf übernimmt keine Prüfung, ob der Auftraggeber die gelieferten Aufnahmen in allen gewünschten Medien, Ländern und Kontexten rechtmäßig nutzen darf. Eine rechtliche Prüfung der Nutzung ist nicht geschuldet.

15.4 Wird der Fotograf wegen einer Nutzung in Anspruch genommen, die auf Vorgaben, Motiven, Freigaben oder Nutzungen des Auftraggebers beruht, stellt der Auftraggeber den Fotografen von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit der Fotograf den Rechtsverstoß nicht zu vertreten hat.


16. Vertraulichkeit

16.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

16.2 Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese AGB bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

16.3 Eine besondere Geheimhaltung, ein Veröffentlichungsverbot oder eine Sperrfrist für Referenznutzung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.


17. Mängel, Abnahme und Reklamation

17.1 Der Auftraggeber hat die gelieferten Dateien unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen.

17.2 Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung in Textform rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rüge, gelten die Leistungen hinsichtlich offensichtlicher Mängel als vertragsgemäß genehmigt.

17.3 Bei berechtigten Mängeln ist der Fotograf zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Der Auftraggeber hat dem Fotografen eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.

17.4 Geringfügige technische oder gestalterische Abweichungen, die den vereinbarten Nutzungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Zurückweisung der Leistung.

17.5 Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.


18. Haftung

18.1 Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Fotograf der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

18.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

18.4 Für Datenverlust haftet der Fotograf nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Dateien unverzüglich eigenständig zu sichern.

18.5 Der Fotograf haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die auf Umstände außerhalb seines Einflussbereichs zurückzuführen sind, insbesondere Wetter, Lichtverhältnisse, behördliche Beschränkungen, Sperrungen, fehlende Genehmigungen, technische Störungen externer Dienste, Verhalten Dritter, mangelhafte Objektvorbereitung oder höhere Gewalt.


19. Widerrufsrecht für Verbraucher

19.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, etwa per E-Mail, Telefon oder Online-Formular, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

19.2 Verbraucher haben in diesem Fall grundsätzlich das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

19.3 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.

19.4 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fotografen mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsempfänger:
Christophe François Nilles
Christophe François Fotografie
Konkordiastraße 85
40219 Düsseldorf
E-Mail: kontakt@christophe-francois.de

19.5 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs

19.6 Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, hat der Fotograf alle Zahlungen, die er vom Verbraucher für den betreffenden Auftrag erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf beim Fotografen eingegangen ist.

19.7 Hat der Verbraucher verlangt, dass der Fotograf während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll, so hat der Verbraucher dem Fotografen einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen entspricht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

19.8 Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen erlöschen, wenn der Fotograf die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Fotograf vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.

19.9 Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, kann das Widerrufsrecht erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Fotograf vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, der Verbraucher bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, und der Fotograf dem Verbraucher eine Bestätigung nach den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt hat.


20. Muster-Widerrufsformular für Verbraucher

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben.

An:
Christophe François Nilles
Christophe François Fotografie
Konkordiastraße 85
40219 Düsseldorf
E-Mail: kontakt@christophe-francois.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:


Beauftragt am:


Name des Verbrauchers:


Anschrift des Verbrauchers:


Datum:


Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier:



21. Verbraucherstreitbeilegung

Der Fotograf ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


22. Schlussbestimmungen

22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

22.2 Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand Düsseldorf, soweit gesetzlich zulässig.

22.3 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und sofern nichts anderes vereinbart ist, Düsseldorf.

22.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.